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Mein heutiges „Event“ gegen dauerhafte sinnlose Sozialleistungs-Verweigerung: E-Mail an Poststelle@ljk-ba.bayern.de

„Leider haben das Sozialgericht Leipzig sowie das Landessozialgericht Leipzig die Faelle wegen Buergergeld etc. noch nicht bearbeitet (trotz regelmaessiger Erinnerungen von meiner Seite). Ich habe sogar die Polizei bei Behoerden eingeschaltet.
Da sie mir ueber ein Jahr keine Sozialleistungen gezahlt haben, kann ich derzeit auch aufgrund der Tatsache, dass meine Geraete (Mac und iPhone) bei der Reparatur sind (welche ich ebenfalls ohne Sozialleistungen nicht zahlen kann) und mir das Geld fuer einen neuen Drucker fehlt, nur per E-Mail kommunizieren, doch die Gerichte straeuben sich, diese Kommunikationsform zu akzeptieren.
Sie haben so lange keine Sozialleistungen geleistet – nur deshalb ist es zu dieser Situation gekommen, in der ich absolut zahlungsunfaehig bin.
Ich klage derzeit in 16 Faellen und bin deshalb nicht normal erwerbsfaehig (zumindest nicht so, wie sich das die meisten Auftraggeber vorstellen). Deshalb bin ich derzeit auf Sozialleistungen angewiesen.
Wie soll ich mit Ihrer Mahnung verfahren? Oder wollen Sie sich gern mit den anderen Gerichten austauschen?
Ich habe bei dem Sozialgericht schon alle Register gezogen wie Eilantraege, Verzoegerungsruege und gestern Strafanzeige wegen Webspace-Sperrung aufgrund von Armut, was meinem Betrieb zusaetzlich schadet.“

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