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Der Bundeshaushalt – ein Tipp von mir. Und Tipps fuer juristisch unfair Behandelte

Wenn es mit Selbstironie enden muss: Setze ihr Grenzen und verteidige deine Rechte – ggf. auch vor Gericht! Amoklaeufen (anderer) vorbeugen

Fuer die Buerokratie mit ihren Gesetzesgrundlagen des Exmannes hat man vielleicht einiges an Selbstironie aufbringen muessen.

Nach der Scheidung geht es darum, eine faire Basis zu schaffen – nichts, wofuer sich nicht mal die Brauereien bei dir bedanken, wenn du mit Akzeptieren unfairer Urteile auch eine Sufflust anderer schaffst – oder dazu genoetigt wirst. Keiner liegt dir fuer so etwas zu Fuessen.

Also: Etwas Selbstironie ist erlaubt,

doch wenn eine Existenz nur noch bizarr wirkt, dann ohne ernsthaftes Vorliegen einer Behinderung dir keiner deine Freiwilligkeit glaubt.

 

Bei Behindertengraden wuerde ich das Niveau nicht zu hoch ansetzen: Erst mal nach Klagebasis mit Sozialleistungen fragen!

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