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Wenn ein Staat zu weit ausholt und im Unfallzustand steckenbleibt (Gedicht)

Wenn jemand – auf manchen wirkt’s wie ne Studie oder Experiment – zu weit ausholt,
weil er nicht hellsichtig war, nicht präzise genug gearbeitet hat, nicht genügend Infos zur Realität eingeholt,
der ist als Staat im Nu der Beklagte nun,
und die Gerichte haben mit dem Fall zu tun.

Bei Privatleuten und Existenzgründern sind solche Situationen zu verzeihen:
Sie sollen auf Behörden Rücksicht nehmen und verfügen nicht über ausreichend finanzielle Mittel, können sich nicht unendlich viel leihen.

Deshalb habe ich bei Prognosen immer meine mangelnde Hellsicht unterstrichen,

war jahrelang brav, unfallfrei, hab‘ jede Rechnung beglichen.

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