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Sterben muss man meist nicht – lieber selbst Doktor spielen, Bundestag, Klage & Co. (Gedicht)

Mit Bedauern liest man von manch Toten in der Zeitung oder in anderen Medien.

Auch selbst war man mal an einem solchen Punkt, an dem man dachte, es gäb‘ kein Licht mehr am Tunnel, lässt kleineres Unheil aus Frustration und Hilflosigkeit geschehn.

Bis ich ein nicht-verschreibungspflichtiges Präparat fand, das gegen einen gruseligen Symptomkomplex hilft,

geschah ne Weile, und momentan klage ich am Sozialgericht Leipzig wegen Erstattung dieses Präparats, das mich arbeits- und lebensfähig macht – doch die Krankenkasse übernahm’s halt nicht.

 

Anlass für dieses Gedicht (über die Tiermedizin habe ich schon Gruseliges gehört):

https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-04/sterbehilfe-berliner-arzt-haftstrafe-landgericht-depression

Auch als Arzt ist man in einer solchen Situation meist überfordert, wenn kein hilfreiches Mittel gefunden werden kann. Doch das Problem in nicht wenigen Fällen ist: Hilfreiche Mittel sind nicht verschreibungspflichtig, doch die finanzielle Situation der Menschen erfordert eine Kassenübernahme.

Eine Lösung besteht also nur darin, als Patient eigenständig nach einem Heilmittel zu suchen und dessen Übernahme juristisch durchzuboxen.

 

Image by Brigitte Werner from Pixabay

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